Outdoor Sex, also Sex im Freien, ist gerade jetzt wo es wieder wärmer wird sehr beliebt, doch nicht überall erlaubt. Wer es an verbotenen Plätzen tut macht sich strafbar.
Der Frühling ist da, die Sonne scheint und es wird endlich wieder wärmer. Was liegt da näher, als den Sex vom heimischen Schlafzimmer in die freie Natur zu verlegen? Was ist prickelnder als Sex im Grünen? Aber das traute Zusammensein mit Mutter Natur hat so seine Tücken. Zum Beispiel ist Geschlechtsverkehr an öffentlichen Plätzen laut Paragraph 183a des Strafgesetzbuches verboten.
Wer bei dieser „Erregung“ öffentlichen Ärgernisses erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und im schlimmsten Fall mit einem Jahr Gefängnis rechnen. Man sollte also den Outdoor Sex nicht unbedingt auf einen Spielplatz oder in einen öffentlichen Park verlegen. Aber es gibt ja auch andere Plätzchen, an denen man ungestört zur Sache kommen kann. Als Faustregel sollte immer gelten: Kein Sex an Orten, die von relativ vielen Menschen frequentiert werden. Also nicht im Freibad, im Zoo oder in städtischen Park- und Grünanlagen, dies kann böse enden.
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