Ein unmoralisches Angebot mit Folgen

Ein unmoralisches Angebot landete vor kurzem vor Gericht. Ein 46jähriger Mann bot einer 18jährigen Geld für sexuelle Handlungen an. Diese fühlte sich beleidigt und zog vor Gericht.

unmoralisches AngebotDas Oberlandesgericht Oldenburg durfte sich kürzlich mit einem spannenden Fall der Beleidigung beschäftigen. Ein 46jähriger Mann hatte einer 18jährigen ein unmoralisches Angebot gemacht. Er bot ihr an, sie für sexuelle Handlungen zu bezahlen.

Anzeige wegen Beleidigung
Die Frau wollte sich das nicht gefallen lassen und zeigte ihn wegen Beleidigung an. Das Landgericht, das in erster Instanz entschieden hatte, hatte der Klägerin Recht gegeben und den Mann zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Der Beklagte konnte es sich nicht verkneifen, Revision einzulegen.

Die Entscheidung
Das Oberlandesgericht entschied im Sinne des Landesgerichts. Es sah es ebenso, dass der Mann die Klägerin mit seinem Angebot behandelt habe, als wäre sie käuflich wie eine Prostituierte, und sie damit ehrverletzend herabgesetzt habe. Es lag eine Beleidigung vor, die gemäß § 185 StGB strafbar ist. Was lernen wir daraus? Keine Frau muss es sich gefallen lassen, wenn sie blöd von der Seite angemacht wird!

Aktuelle Top 6 Erotik-Amateure:

Aktuelle Top 6 Erotik-Amateure

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*