Sex im Büro – Was ist erlaubt?

Sex im Büro kommt häufiger vor als man denkt. Doch was ist erlaubt und wie verhält man sich bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Gesetze zu Sex im Büro hier lesen.

Sex im BüroIm Büro oder ganz allgemein am Arbeitsplatz wird geflirtet was das Zeug hält. Warum ist das so? Nun, wir verbringen mindestens ein Drittel des Tages auf der Arbeit, mit vielen Kollegen hat man teilweise ein innigeres Verhältnis, als mit Bekannten oder Freunden und auch in der Freizeit geht einem nie der Gesprächsstoff wie das Lästern über den Chef oder das Stöhnen über das erhöhte Arbeitspensum aus.

Gesetzliche Regelungen gegen aufkommende Frühlingsgefühle
Doch was ist, wenn der eine mit seinen Flirtversuchen übertreibt oder es sogar zu sexuellen Übergriffen kommt? Dagegen hilft das Beschäftigtenschutzgesetz aus dem Jahr 1994 sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006, die bei unerwünschten sexuellen Handlungen in Kraft treten..

Pflichten des Arbeitsgebers
Der Arbeitgeber muss schon beim bloßen Verdacht auf sexuelle Belästigung eines Mitarbeiters einschreiten. Das kann in Form einer Kündigung, Abmahnung oder Versetzung geschehen. Solange keine Änderungen auftreten, darf das Opfer auch der Arbeit fern bleiben, ohne Einbußen beim Gehalt hinnehmen zu müssen.

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